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Unsere Pflegeleistungen

Wir unterstützen Menschen dabei, trotz gesundheitlicher Einschränkungen sicher und selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können.
Unsere Leistungen umfassen medizinische Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie individuelle Betreuung – zuverlässig, professionell und menschlich.

Häusliche Krankenpflege & medizinische Versorgung (§ 37 SGB V)

Im Rahmen der ärztlich verordneten Behandlungspflege nach § 37 SGB V und eines Versorgungsvertrages nach § 132a SGB V übernehmen wir medizinisch notwendige Pflegeleistungen zuhause:

  • Vitalzeichenkontrollen: Blutzucker-, Blutdruck-, Puls- und Temperaturmessungen inklusive Dokumentation.
  • Wundversorgung & Verbandswechsel: Fachgerechte Versorgung akuter und chronischer Wunden.
  • Medikamentengabe: Verabreichung und Überwachung der ärztlich verordneten Medikation.
  • Medikamentenmanagement: Stellen und Organisation der Medikamente.
  • Injektionen: Durchführung nach ärztlicher Verordnung.
  • Sonden- und PEG-Versorgung: Fachgerechte Pflege und Überwachung.
  • Stomaversorgung: Hygienische und sichere Versorgung aller Stomaarten.
  • Katheterversorgung: Pflege sowie Wechsel von Dauer- und Einmalkathetern.
  • Portversorgung: Professionelle Pflege von Portsystemen.
  • Individuelle Behandlungspflege: Erweiterte pflegerische Maßnahmen bei besonderem Bedarf.

Zusätzlich erbringen wir Unterstützungspflege nach § 37 Abs. 1a SGB V, Krankenhausvermeidungspflege nach § 37 Abs. 1 SGB V sowie Haushaltshilfe nach § 38 SGB V zur Entlastung im Alltag.

Grundpflege & hauswirtschaftliche Versorgung (SGB XI)

Unsere Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen Sie bei der täglichen Lebensführung und fördern Selbstständigkeit sowie Wohlbefinden im eigenen Zuhause:

  • Körperpflege und persönliche Hygiene
  • Mobilisation und Unterstützung bei Bewegungsabläufen
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Unterstützung bei Ausscheidungen und Toilettengängen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung und Wohnungsreinigung
  • Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäschepflege und Alltagsorganisation
  • Aktivierende Unterstützung im Alltag
  • Beratung zu Pflegeleistungen und Hilfsmitteln

Betreuung & Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)

  • Stundenweise Betreuung zuhause
  • Spaziergänge und Begleitung zu Terminen
  • Aktivierende Beschäftigung wie Spielen, Gespräche oder gemeinsame Aktivitäten
  • Förderung sozialer Kontakte
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Wir führen verpflichtende Beratungsgespräche für Pflegegeldempfänger durch.
Diese dienen der Sicherstellung einer guten häuslichen Pflege sowie der Unterstützung und Anleitung pflegender Angehöriger.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  • 1. Erstkontakt: Telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung.
  • 2. Individuelle Beratung: Bedarfsermittlung direkt bei Ihnen zuhause.
  • 3. Leistungsplanung: Erstellung eines transparenten Pflege- und Kostenplans.
  • 4. Pflegebeginn: Start der Versorgung gemäß abgestimmtem Einsatzplan.

Transparente Vertragsgestaltung

  • Klare Leistungsbeschreibung aller vereinbarten Maßnahmen
  • Transparente Kostenübersicht inklusive möglicher Eigenanteile
  • Festgelegte Laufzeiten und Kündigungsfristen
  • Regelungen zu Haftung und Versicherungsschutz

Rechtliche Grundlagen

Unsere Leistungen erfolgen auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V und SGB XI) sowie der einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Häufige Fragen

  • Was passiert bei verändertem Pflegebedarf?
    Der Pflegeplan wird jederzeit gemeinsam angepasst.
  • Wie erfolgt die Abrechnung?
    Die Abrechnung erfolgt – soweit möglich – direkt mit Pflege- oder Krankenkasse.
  • Sind Leistungen flexibel anpassbar?
    Ja, alle Leistungen werden individuell vereinbart und können angepasst werden.

Haben Sie Fragen oder wünschen ein unverbindliches Erstgespräch?
Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie persönlich und individuell.

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